AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (Fa. MSS Veranstaltungstechnik, Inhaber Matthias Stickdorn, Hofeskamp 11, 58706 Menden) finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
§ 1 Allgemeines
(1) Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote und Abschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Fa. MSS Veranstaltungstechnik eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
§ 3 Leistungen
(1) Die Fa. MSS Veranstaltungstechnik bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1.1) Durchführung der DJ Dienstleistung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(1.2) Bereitstellung von Ton-, Licht- und Mediatechnik mit geschultem Personal
(1.3) Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik
(2) Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
§ 4 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
(1) Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).
§ 5 Preise
(1) Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19%). Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
§ 6 Auftragsstornierung
(1) Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrags, werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornierungskosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
(2) Die Stornierungskosten sind wie folgt geregelt:
(2.1) Stornierungen sind bis zum 14. Tag nach Buchungseingang frei
(2.2) 15 Tage nach Buchungseingang bis zu 90 Tage vor dem Termin der Feier: 30,- Euro
(2.3) bis zu 30 Tage vor dem Termin der Feier: 100,- Euro
(2.4) bis zu 20 Tage vor dem Termin der Feier: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung
(2.5) bis zu 10 Tage vor dem Termin der Feier: 80% der vereinbarten Gesamtvergütung
(2.6) zwischen 9 Tage und bis zum Tag der Feier: 100% der vereinbarten Gesamtvergütung
(3) Im Falle von kurzfristigen Buchungen, bei denen der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und der Fa. MSS Veranstaltungstechnik innerhalb der vier dem Veranstaltungstermin vorausgehenden Wochen erfolgt, fällt ebenfalls eine Stornierungspauschale in Höhe von 80% der Gesamtvergütung an.
(4) Ausnahmen
(4.1) Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornierungskosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens der Fa. MSS Veranstaltungstechnik ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch die Fa. MSS Veranstaltungstechnik Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. Die Fa. MSS Veranstaltungstechnik ist weiterhin berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.
(5) Sofern die Fa. MSS Veranstaltungstechnik durch nicht von uns zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber offen, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Beginn der Frist gilt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Um die Widerrufsfrist zu wahren , genügt lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Jedwede Widerrufe sind zu richten an:
MSS Veranstaltungstechnik
Inhaber: Matthias Stickdorn
Hofeskamp 11
D-58706 Menden
Telefon: 02373 – 7609522
e-Mail: info@dj-milka.de
Internet: http://www.dj-milka.de
(2) Eine vorzeitige Erlischung des Widerrufsrecht tritt dann ein, wenn die Fa. MSS Veranstaltungstechnik mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
(3) Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Wenn ein Widerruf wirksam wird, sind die von beiden Parteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen preiszugeben. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage die Leistung ganz oder nur teilweise an die Fa. MSS Veranstaltungstechnik zurück zugewähren, muss er gegebenenfalls an die Fa. MSS Veranstaltungstechnik einen Wertersatz leisten. Den Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen gleichkommen. Die einzuhaltende Frist hierfür beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung.
§ 8 Leistungsstörungen
(1) Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei der Fa. MSS Veranstaltungstechnik anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
§ 9 Leistungsverzug
(1) Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug.
Vom Verzugszeitpunkt ist die Fa. MSS Veranstaltungstechnik berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind grundsätzlich entweder in BAR direkt nach Veranstaltungsende oder mit einem Zahlungsziel innerhalb 5 Werktage nach Veranstaltungsende per Überweisung vollständig zu tätigen. Vereinbarte Sonderregelungen bezüglich der Zahlungsbedingungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik anerkannt wurden. Eine per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt dieser seine Zahlungen ein, so ist die Fa. MSS Veranstaltungstechnik zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik sofort in einem Betrag fällig. Werden der Fa. MSS Veranstaltungstechnik Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich die Fa. MSS Veranstaltungstechnik das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Die Fa. MSS Veranstaltungstechnik ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
(3) Kreditkarten, Schecks, PayPal oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden an Equipment und Datenträgern, die durch deren Gäste verursacht wurden.
§ 12 Nutzung von übermittelten Informationen
(1) Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über dessen die Fa. MSS Veranstaltungstechnik Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen, dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Fa. MSS Veranstaltungstechnik verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht der Fa. MSS Veranstaltungstechnik die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von der Fa. MSS Veranstaltungstechnik übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben der Fa. MSS Veranstaltungstechnik vorbehalten.
§ 13 Anwendbares Recht
(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. MSS Veranstaltungstechnik und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
§14 Gerichtsstand
(1) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.